KFZ-Mechatronikerin / KFZ-Mechatroniker
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
Schulische Vorbildung
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Die Betriebe bevorzugen jedoch Bewerber mit (mindestens) gutem Hauptschulabschluss (Typ 10 A)
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Abschluss
Schule: Berufsschulabschluss, je nach Notendurchschnitt 10 A oder 10 B möglich
Beruf: Kraftfahrzeugmechatroniker Geselle/Gesellin
Schulzeit/Unterricht
- Ausbildungsjahr:
2 Tage pro Woche, Montag und Dienstag oder Mittwoch und Donnerstag - Ausbildungsjahr: 1,5 Tage pro Woche, Montag und Freitag oder Donnerstag und Freitag (Freitag nur im 2. Halbjahr)
- Ausbildungsjahr: 1 Tag pro Woche, Dienstag oder Mitwwoch
- Ausbildungsjahr Freitag (nur im1. Halbjahr)
Unterrichtsfächer
Gemäß dem Rahmenlehrplan der KMK:
Berufsbezogener und berufsübergreifender Lernbereich
Berufsbezogener Bereich:
- Service
- Reparatur
- Diagnose
- Um- und Nachrüsten
- Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
- Wirtschafts- und Betriebslehre
Berufsübergreifender Bereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Kosten der Ausbildung
Kosten für Schulbücher und Unterrichtsmaterial (ca. 100 €)
Keine Kostenerstattung
Vermittelte Schlüsselqualifikationen
Handlungskompetenzen:
Fach-, Personal-, Sozial-, Methoden- und Lernkompetenz
Schwerpunktbildung:
Personenkraftwagentechnik und Nutzfahrzeugtechnik
Prüfungen
Gestreckte Gesellenprüfung:
Theoretische und praktische Gesellnprüfung – Teil 1 – gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres;
Theoretische und praktische Gesellenprüfung – Teil 2 – zum Ende der Lehrzeit
Zeugnisse/Zertifikate
- Berufsschulabschlusszeugnis
- Gesellenbrief
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Meisterschule
- Techniker-Fachschule
- FOS-Technik
- etc.
Zukünftige Tätigkeitsbereiche bzw. Einsatzgebiete
- Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes
Ansprechpartner
Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne
Telefon: 02389 – 989620
Herr Brüning
