Auf dem Schulgelände und im gesamten Gebäude gilt eine Pflicht zum Tragen von Medizinischen oder FFP2 Masken. Weiterhin gelten die Schutz- und Abstandsmaßnahmen, die auch schon vor der neuerlichen Teilöffnung der Schule gegolten haben.
Lernende, die gegen diese Regeln verstoßen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.