(Beschluss der Schulkonferenz vom 18.06.2007)
Wenn über 1.500 Schüler und 70 Lehrer auf so engem Raum miteinander auskommen müssen und dabei noch erfolgreich lehren und lernen sollen, ist gegenseitige Rücksichtnahme unverzichtbar.
Im Schulalltag sind folgende Punkte besonders zu beachten:
- Seien Sie pünktlich zum Unterrichtsbeginn, wie auch nach allen Pausen.
- Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen ist der Aufenthalt im Schulgebäude außer in der Pausenhalle nicht erlaubt. Ausnahmen können nur von einer Aufsicht führenden Lehrkraft gestattet werden.
- Sollten Sie z. B. wegen Krankheit verhindert sein, sorgen Sie dafür, dass die/der Klassenlehrer/in, soweit nicht anders möglich, über das Schulbüro unverzüglich davon informiert wird.
- Sollten Sie an einer schweren Infektionskrankheit leiden, geben Sie uns das gemäß dem Ihnen ausgehändigten Informationsblatt sofort bekannt, damit andere vor Ansteckung geschützt werden können.
- Tragen Sie selbst dazu bei, dass in den Gebäuden und auf dem Schulhof Ruhe und Ordnung herrschen.
- Die Feuerschutztüren im Gebäude sind geschlossen zu halten und dürfen nicht z. B. durch Keile festgestellt werden.
- Die Sicherheitsvorkehrungen, vor allem auch in Werkstätten und Laborräumen, sind zu beachten.
- Unsere Parkplätze sind öffentlicher Verkehrsraum, es gilt hier die StVO. Der Aufenthalt auf den Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Fahren Sie nur im Schritt-Tempo. Auf allen Zufahrtstraßen zur Schule gilt Tempo 30.
- Der Aufenthalt in den Zweiradabstellbereichen ist nur zum Abstellen und Wegfahren Ihres Fahrzeugs erlaubt.
- Belegen Sie mit Ihrem Fahrzeug nur einen markierten Stellplatz, dann reichen die Parkflächen für alle.
- Rauchen, sowie der Genuss von Alkohol und Drogen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
- Entsorgen Sie Ihren Abfall in die überall bereitstehenden Behälter.
- Beim Verlassen eines Unterrichtsraumes hängen Sie alle Stühle an die Tische und schließen Sie die Fenster.
- Schonen Sie die Unterrichtsräume und deren Einrichtungen. Sie haften für grobfahrlässig oder mutwillig herbeigeführte Schäden.
- Legen Sie jegliche Unterhaltungselektronik vor dem Betreten des Schulgebäudes ab.
- Benutzen Sie kein Handy im Schulgebäude. Im Unterricht sind die Geräte generell auszuschalten. Begründete Ausnahmen können durch die jeweilige Lehrkraft zugelassen werden.
- Die Verwendung von Computern und elektronischen Medien wird durch die Computer – Nutzungsordnung geregelt. Es ist Ihre Pflicht, sich über den Inhalt der Ordnung zu informieren und die dort festgelegten Regelungen einzuhalten. Insbesondere gilt:
17.1.Mit den Computern und elektronischen Medien der Schule und dazugehörigen Geräten muss sorgfältig umgegangen werden.
17.2.Die persönlichen Zugangsdaten für die Computernutzung (Passwort) müssen geheim gehalten werden und dürfen ausschließlich vom jeweiligen Nutzungsberechtigten (Schüler) verwendet werden.
17.3.Es müssen fremde Rechte und insbesondere das Urheberrecht beachtet werden, vor allem dass Materialien, die von anderen Personen stammen, nicht unberechtigt veröffentlicht werden.
17.4.Es darf kein unberechtigter Download oder Upload von Musikdateien, Filmen, Spielen etc. erfolgen.
17.5.Illegale Inhalte dürfen weder veröffentlicht noch im Internet aufgerufen werden.