Gesundheitsschutz mit oberster Priorität

Regelungen für den Schulstart

Die folgenden Regeln basieren auf den Anweisungen des Schulministeriums NRW und sind vorläufig bis zum 31. August beschränkt. So lassen sich Infektionsgeschehen beobachten und auswerten und dadurch neue Schlüsse ziehen.

Für das Schulgelände gilt:

  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt die Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutzmasken. Das gilt auch für den Unterricht.
  • In den Klassenräumen besteht eine feste Sitzordnung, die nicht geändert werden darf.
  • Nur Lehrerinnen und Lehrer dürfen im Unterricht die Masken absetzen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
  • Unter besonderen Bedingungen wie Ausspracheübungen im Fremdsprachenunterricht dürfen die Masken kurzzeitig abgenommen werden. Auch hier gilt die Notwendigkeit eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.
  • Für den Mensabetrieb im Forum gelten gesonderte Regeln, die wir da kommunizieren werden.
  • Ausnahmen hiervon kann die Schule aufgrund unterrichtlicher Notwendigkeiten festlegen, allerdings ist die Abstandregel dann zwingend einzuhalten.

Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, dass die sogenannten Masken eventuell in ausreichender Anzahl mitgeführt und getragen werden. Verstöße gegen diese Regeln werden gegebenenfalls auch mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Was ist, wenn mein Kind / wenn ich krank bin?

  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Diese werden umgehend nach Hause geschickt oder müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Wer solche Symptome hat, sollte zu Hause bleiben, das Schulbüro informieren und sich telefonisch an die Hausärztin bzw. den Hausarzt wenden.
  • Wer lediglich einen Schnupfen hat, sollte auch für einen Tag zu Hause bleiben und den Gesundheitszustand beobachten. Treten keine weiteren Symptome auf, kann davon ausgegangen werden, dass kein Ansteckungsverdacht vorliegt. Bei Unsicherheiten sollte immer ärztlicher Rat eingeholt

Ich gehöre zu einer besonders gefährdeten Gruppe. Was jetzt?

  • Personen, die zu besonders gefährdeten Risikogruppen gehören, können vom Präsenzunterricht befreit werden. Die Schule hat allerdings das Recht, ein ärztliches eventuell auch amtsärztliches Attest einzufordern.
  • Lernende, die nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen können, müssen die Unterrichtsinhalte zu Hause im Lernen auf Distanz bearbeiten. Das Lernen auf Distanz ist dem Präsenzlernen gleichgesetzt und die Unterrichtsinhalte gelten als vermittelt.
  • Lernende, die im Haushalt mit einer besonders gefährdeten Person wohnen, müssen zu Hause für einen geeigneten Infektionsschutz sorgen. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht schließt das Schulministerium aus.

Wir hoffen und wünschen uns, dass alle Beteiligten am Berufskolleg gesund bleiben und wir durch gemeinsame Rücksichtnahme weitergreifende Maßnahmen verhindern können.

In diesem Sinne wünschen wir allen ein positives und erfolgreiches Schuljahr 2020

2 Kommentare zu “Gesundheitsschutz mit oberster Priorität

  1. christiane fallak

    hallo gibt es etwas neues wegen masken weil in hamburg wurde gestern per gericht entschieden keine maskenpfflicht bei dieserr hitze unzumutbar *********** (Telefonnummer entfernt)

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