Teilöffnung und Testpflicht

Organisation der Woche nach den Osterferien

Nach den Osterferien dürfen gemäß einer Vorgabe des Schulministeriums NRW nur Abschlussklassen in der Schule unterrichtet werden. Ok, das sind bei uns an der Schule mit vielen ein- und zweijährigen Bildungsgängen schon viele Klassen aber halt auch nicht alle. Die Klassenlehrer bzw. Bildungsgangbeauftragten werden die jeweiligen Klassen darüber informieren.

Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zu Covid19-Antigen-Selbsttests:

Lernende und Lehrende des Freiherr-vom-Stein Berufskolleg müssen zweimal pro Woche einen sogenannten Selbsttest durchführen. Die Testkits werden vom Land NRW gestellt. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Bescheinigung über einen negativen Bürgertest oder negativen Test durch einen zugelassenen Arzt vorliegt, die nicht älter als 48 Stunden ist. Die Tests an der Schule finden jeweils Montag und Donnerstag in den ersten Unterrichtsstunden der Klasse statt und werden durch die Fachlehrkräfte beaufsichtigt.

Wer sich dem Tests verweigert, darf nicht am Schulunterricht teilnehmen und wird des Schulgeländes verwiesen. Dadurch entstandene Fehlstunden gelten als unentschuldigt.

Weiterhin gelten die AHAL – Maßnahmen selbstverständlich immer noch.

Wir sind auch nicht glücklich, dass unser Unterrichtsbetrieb durch diese Regelungen wieder einmal durcheinander gewürfelt wird, sehen diese aber als eine weitere wichtige Möglichkeit die dritte Pandemiewelle einzudämmen. Entsprechend bitten wir alle Beteiligten um Verständnis und vor allem um Kooperation bei dieser wichtigen Maßnahme.

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